BMWK veröffentlicht Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einem Rundschreiben vom 13. April 2022 Hinweise zur Anwendung dringlicher Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegeben.

Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das BMWK für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in einem Rundschreiben noch einmal umfassend dargestellt. Auf weitere Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen, weist das Rundschreiben ebenfalls hin.

Hinweis:

Bei dem Rundschreiben handelt es sich - wie auch in der Vergangenheit - lediglich um eine Auslegungshilfe des bestehenden Vergaberechts und nicht um eine Änderung der Rechtslage. Die beschaffende Stelle muss auch in jedem Fall prüfen, ob die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen der Bestimmungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen können, im Einzelfall gegeben sind und dies entsprechend dokumentieren. Alle anderen Beschaffungen unterliegen selbstverständlich weiterhin dem "normalen" Rechtsrahmen.

 

Letzte Aktualisierung: 21.04.2022