Anhebung der Wertgrenzen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Landesebene
Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) hat mittels Erlass eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vorgenommen.
Die neugefassten Vorschriften setzen folgende, erhöhte Wertgrenzen fest:
Bauleistungen:
- Direktauftrag 100.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe 1.000.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungen:
- Direktauftrag 100.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis EU-Schwellenwert (aktuell 221.000 Euro)
Die Änderungen sind am 17. Juni 2025 in Kraft getreten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Erlass des MdFE vom 17. Juni 2025.
Kommunale Vergabestellen
Für die Kommunen hat das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) folgende Wertgrenzen festgelegt:
Bauleistungen:
- Direktauftrag 100.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe 1.000.000 Euro
Die Sonderregelungen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete oder für die Einrichtung und den Betrieb der durch die vermehrte Aufnahme von Geflüchteten betroffenen sozialen Infrastruktur, wurden bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
Liefer- und Dienstleistungen:
- Direktauftrag 100.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis EU-Schwellenwert (aktuell 221.000 Euro)
Die Verordnung trat am 18. Juni 2025 in Kraft.
Letzte Aktualisierung: 01.07.2025