VHB Land

Das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg für die Vergabe von Leistungen (VHB-VOL Bbg) wurde auf der Basis des VHB-VOL des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt und durch einen Einführungserlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zum 1. Januar 2000 für die Landesverwaltung verbindlich gemacht. Es wird darüber hinaus von vielen Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Brandenburg verwendet, teilweise auch mit Modifikationen für den jeweiligen Bedarf.

Die derzeit gültige Fassung des Vergabehandbuchs VHB-VOL Bbg mit dem Stand 09/09 entspricht überwiegend nicht mehr den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Allerdings bietet es in Kombination mit den überarbeiteten Formularen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren noch wichtige grundsätzliche Hinweise für die Durchführung von Vergabeverfahren.  

Die in dem Vergabehandbuch enthaltenen Formulare für EU-weite Vergabeverfahren mussten aufgrund der mit der umfassenden Reform des Vergaberechts einhergehenden Rechtsänderung im Jahr 2016 bereits umfangreich überarbeitet werden. Mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 12. November 2018 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt. Dies zog die Anpassung eines weiteren Teils des Vergabehandbuches, der Formulare für nationale Vergabeverfahren, nach sich.

Es ist beabsichtigt auch die restlichen Formulare des Vergabehandbuches sowie die Ausführungsbestimmungen zu den vergaberechtlichen Vorgaben zu überarbeiten. Das VHB-VOL Bbg mit dem Stand 09/09 steht zum Download zur Verfügung.

Die Formulare des Vergabehandbuches

1. Formulare für EU-weite Vergabeverfahren

Die mit der Vergaberechtsreform 2016 in Kraft getretenen Rechtsänderungen haben eine umfassende Überarbeitung der Formulare des Vergabehandbuches für EU-weite Vergabeverfahren erforderlich gemacht.

Hierfür wurden Ihnen in einem ersten Schritt Formulare für EU-weite Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt. Die Formulare zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) sind dabei Bestandteil der Formularsammlung zu EU-weiten Vergabe­verfahren und mit deren Aktualisierung formal angepasst worden.

2. Formulare für nationale Vergabeverfahren

Am 1. Januar 2019 ist der am 28. November 2018 im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemachte Erlass des Ministeriums der Finanzen zur Änderung der VV-LHO vom 12. November 2018 in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt des Erlasses ist die Neufassung der VV zu § 55 LHO. Mit ihnen wird die UVgO für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in das Landesrecht Brandenburg übernommen. Die UVgO ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), Abschnitt 1. Nicht in Landesrecht übernommen wird § 50 UVgO (freiberufliche Leistungen).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat auf seiner Website sowohl die Unterschwellenvergabeordnung  als auch Erläuterungen zur Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht.

Im Ergebnis einer daraus resultierenden umfassenden Überarbeitung der Formulare des Vergabehandbuches für nationale Vergabeverfahren stehen Ihnen in einem zweiten Schritt nun auch Formulare für nationale Vergabeverfahren zur Verfügung. 

3. Formulare zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25. Mai 2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden. Das neue Brandenburgische Datenschutzgesetz ist gemeinsam mit dem Wirksamwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die DSGVO ist auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Vergabeverfahren zu beachten. Zur Erfüllung der Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen Artikel 13 und 14 DSGVO bestimmte Informationspflichten vor. Muster zur Berücksichtigung dieser Verpflichtung sind Bestandteil der Formularsammlungen für EU-weite Vergabeverfahren und nationale Vergabeverfahren. Diese Muster sind in jedem Fall mit dem für die Vergabestelle verantwortlichen Datenschutzbeauftragten abzustimmen.

4. Formulare zum Brandenburgischen Vergabegesetz

Am 13. April 2021 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.I/21, [Nr. 9]) verkündet. Die Änderungen treten zum 1. Mai 2021 in Kraft.

Mit der Novelle wurde das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zum 1. Mai 2021 von 10,85 Euro auf 13,00 Euro angehoben. Die bisherige Regelung zur automatischen Erhöhung des Mindestentgeltes entsprechend dem Bundes-Mindestlohn ist entfallen.

Bitte achten Sie im Rahmen der Vorbereitung Ihres Vergabeverfahrens darauf, dass gemäß § 6 Abs. 2 BbgVergG ein Auftrag nur an Bieter vergeben wird, die sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen.

Die Verwendung des Formulars Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel (Formular 5.2 EU/5.2) stellt sicher, dass sich das Mindestentgelt nach dem BbgVergG während des laufenden Vertrages automatisch erhöht. Die Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nach Maßgabe der Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel erstattet.

Ob sich eine Erhöhung des brandenburgischen Vergabemindestentgelts auf bereits laufende Verträge auswirkt, hängt vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Zu den grundsätzlich denkbaren Konstellationen finden Sie auf dem Vergabeportal im Bereich „Brandenburgisches Vergabegesetz“ weitere Informationen.

Weitere wichtige Hinweise zum BbgVergG finden Sie auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg im Bereich Vertragsinhalte/Formulare.

5. Sonderformulare Russland-Embargo

Seit dem 9. April 2022 gilt nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot)

Für Vergabeverfahren sowie laufende Verträge werden zwei Sonderformulare zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung sind dem Formularsatz auch das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 14. April 2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie die durch das BMWK bereitgestellte Übersicht der erfassten Ausnahmetatbestände beigefügt.

Weitere Einzelheiten und Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".

6. Sonstige Formulare des Vergabehandbuches mit dem Stand 06/10

Für einen Übergangszeitraum stehen auch die sonstigen Formulare des Vergabehandbuches mit dem Stand 06/10 zur Verfügung. Auch diese Formulare sollen in einem nächsten Schritt aktualisiert werden. Insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Landes Brandenburg befinden sich derzeit in der Überarbeitung und sind der Formularsammlung aktuell lediglich zum Zwecke der Orientierung beigefügt.

Anmerkungen zu den Formularen

Um einen einheitlichen Standard der Formulare zu gewährleisten, werden die bearbeitbaren Formulare nur an öffentliche Auftraggeber herausgegeben. Bieter in einem Vergabeverfahren sollen davon ausgehen können, dass die inhaltlich bekannten Formulare des VHB nicht abgeändert, sondern lediglich an die konkreten Vergabeverfahren angepasst wurden.

Vergabestellen des Landes Brandenburg oder öffentliche Auftraggeber, die das Vergabehandbuch freiwillig verwenden, wie Gemeinden und Gemeindeverbände, können beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg unter der E-Mail-Adresse auftragswesen [at] mwae.brandenburg.de die Formulare für EU-weite und nationale Vergabeverfahren in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die sonstigen Formulare des Vergabehandbuches mit dem Stand 06/10 im Word-Format anfordern.

Alle Formulare geben grundsätzlich nur den verbindlichen Mindestinhalt wieder. Diese sind so weit wie möglich zu verwenden. Ergänzungen oder formale Änderungen sind entsprechend den organisatorischen und fachlichen Besonderheiten des Beschaffungsvorgangs durch die Beschaffungsstellen zulässig bzw. im Einzelfall auch zwingend. Für Kommunen können außerdem Anpassungen in den rechtlichen Grundlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Formulare. Diese können sich auch kurzfristig inhaltlich ändern.

Das MWAE des Landes Brandenburg hat die Formulare mit großer Sorgfalt erstellt und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden, und die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit.

Aus der praktischen Anwendung resultierende Anregungen und Hinweise zu den Formularen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren können gerne an die E-Mail-Adresse auftragswesen [at] mwae.brandenburg.de gerichtet werden.

Letzte Aktualisierung: 10.06.2022