Vermeidung von Interessenkonflikten/ Korruptionsprävention/ Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

Die Regelungen des Vergaberechts dienen dem Schutz des freien und fairen Wettbewerbs als Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Vergabestellen sind angehalten, für alle Akteure gleichermaßen faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Neben dem Wettbewerb stärkt ein transparentes Vergabeverfahren auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung.

Verzerrungen des freien und fairen Wettbewerbs können insbesondere durch wettbewerbswidrige Absprachen entstehen. Diese erfolgen oftmals von außen durch horizontale Absprache zwischen den (potentiellen) Bietern. Informationen dazu, welche Formen von Bieterabsprachen existieren, wie Vergabestellen diese identifizieren und wie sie diesen präventiv begegnen können, finden sich im Untermenüpunkt „Bieterabsprachen“. Vergabestellen finden im Untermenüpunkt „Vorbeugung von Korruptionsvorwürfen Hinweise, welche Vorschriften sie selbst dabei unterstützen können, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen im Vergabeverfahren herzustellen.

Zudem können sich Interessenkonflikte auf den geregelten Ablauf des Vergabeverfahrens auswirken. Ein Interessenkonflikt entsteht insbesondere dann, wenn eine Person, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt ist oder Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens nehmen kann, Gelegenheit erhalten könnte, finanzielle, wirtschaftliche oder persönliche Interessen über ihre beruflichen Pflichten zu stellen. Informationen zur Vermeidung von Interessenkonflikten finden Vergabestellen im Untermenüpunkt „Vermeidung von Interessenkonflikten“.