Sperrliste

Allgemeine Bekanntmachung nach § 12 Absatz 4 BbgVergG

Hier können Sie prüfen, ob zurzeit Eintragungen in der Liste der Auftragssperren nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vorliegen.

Soweit es Eintragungen in der Liste der Auftragssperren gibt, sind diese in der nachstehenden Tabelle vermerkt. In diesem Fall ist die Tabelle mit Eintragungen in den Feldern "CPV-Code", "Bezeichnung" sowie "Anzahl der Eintragungen" versehen.

CPV-Code Bezeichnung Anzahl Eintragungen
- - -

 

Gibt es in der vorstehenden Tabelle einen Eintrag, gehen Sie bitte wie folgt vor::

  1. Ermitteln Sie zunächst den CPV-Code der zu beschaffenden Leistung. Hierfür können Sie auf der Website der EU-Kommission zu den CPV-Codes entweder ein PDF-Dokument oder eine Tabellenkalkulationsdatei öffnen und über die jeweilige Suchfunktion den CPV-Code ermitteln. Dort finden Sie auch eine Anleitung zum Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge sowie weitergehende Informationen zur CPV-Nomenklatur.  
  2. Vergleichen Sie dann, ob es zu der CPV-Gruppe Eintragungen in der vorstehenden Tabelle gibt. Ist dies der Fall, können dort ggf. auch genauere Angaben zu betroffenen CPV-Codes zu finden sein.
  3. Ergibt sich, dass keine / keine übereinstimmenden Eintragungen vorliegen, kann dieses Ergebnis ausgedruckt und mit Datumsangabe sowie Identifikation des Bearbeiters zum Vorgang genommen werden. Die Dokumentation kann selbstverständlich auch auf andere Weise als durch Ausdruck dieser Website, wie einen Aktenvermerk oder die Auswahl einer vorgedruckten Erklärung in einer Bearbeitungshilfe (Checkliste) oder anderes erfolgen.
  4. Nur in dem Fall, in dem für den betroffenen CPV-Code eine Eintragung in der vorstehenden Tabelle vorliegt, muss eine Anfrage mit einer E-Mail an die Listenauskunft erfolgen. Anfragen sind dann zu richten an:

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Referat 42 als Informationsstelle

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

listenauskunft [at] mwae.brandenburg.de

 

Als Betreff tragen Sie bitte - Referat 42 Informationsstelle - ein und bei Bedarf weitere Angaben, die Ihnen die Zuordnung einer Antwort erleichtern.

Teilen Sie bitte die vollständige Bezeichnung der Unternehmen, für die Sie die Auskunft benötigen, mit Anschrift der Niederlassung und, wenn vorhanden, einer Registernummer mit. Für mitunter erforderliche Identitätsnachfragen ist eine Telefonnummer der den Vorgang bei Ihnen bearbeitenden Person hilfreich. Umgekehrt kann die Informationsstelle leider keine telefonischen Auskünfte geben.

 
Letzte Aktualisierung: 22.03.2024