Pressemitteilung
Neuer Vergabe-Mindestlohn von 13,00 Euro und weitere Änderungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum 1. Mai 2021
Am 13. April 2021 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.I/21, [Nr. 9]) verkündet. Die Änderungen treten am 1. Mai 2021 in Kraft.