Pressemitteilung
BMWK veröffentlicht Rundschreiben zur Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 25. März 2024 im Zusammenhang mit einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren ein Rundschreiben in Bezug auf § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Bereichsausnahme für Rettungsdienste) zur Klarstellung der europäischen Rechtslage mit Hinweisen zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleitungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr veröffentlicht.