Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt Vergabeportal des Landes Brandenburg (https://vergabe.brandenburg.de).

Das Ministerium des Innern und für Kommunales und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg sind bemüht, das Vergabeportal des Landes Brandenburg im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Vergabeportal des Landes Brandenburg derzeit nicht vollständig mit dem BbgBGG sowie der BbgBITV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BbgBGG sowie der BbgBITV:

  • Seiteninhalte sind nicht durch Überschriften erschlossen
  • Linktexte sind nicht aussagekräftig und werden teilweise doppelt vorgelesen
  • Sichtbare Beschriftung des Suchbereiches kommt nicht im zugänglichen Namen des Bedienelements vor
  • Syntaxfehler
  • PDF-Dokumente

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Das Vergabeportal des Landes Brandenburg verlinkt auf allen bereitgestellten Inhaltsseiten auf Angebote anderer Behörden, Einrichtungen und andere Internetseiten. Das Ministerium des Inneren und für Kommunales und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg haben keinen Einfluss auf diese Inhalte und übernehmen keinerlei Verantwortung für die Barrierefreiheit dieser Angebote. Diese Angebote liegen im Haftungsbereich der jeweiligen Betreibende.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. September 2024 erstellt.

Das Vergabeportal des Landes Brandenburg wurde durch die Überwachungsstelle gem. § 4 BbgBITV auf Barrierefreiheit geprüft. Die Prüfung erfolgte mit Hilfe des Screenreaders NVDA (Version 2022.2.3).

Das Ministerium des Innern und für Kommunales und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg sind bemüht, die dargestellten Mängel fortlaufend zu beseitigen.  

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg auf weitere Barrieren stoßen, senden Sie gerne einen entsprechenden Hinweis mit einer Mängelbeschreibung an folgenden Kontakt:

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
E-Mail: poststelle [at] mik.brandenburg.de (poststelle[at]mik[dot]brandenburg[dot]de)  

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus der oben genannten Kontaktstelle erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefreie gestaltete Webseiten und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Webseite oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte/Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit-
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT [at] MSGIV.Brandenburg.de (Durchsetzung[dot]BIT[at]MSGIV[dot]Brandenburg[dot]de)
Telefon: 0331/866-5048