Vergabehandbücher für den Baubereich
Die Vergabestellen der brandenburgischen Landesverwaltung wenden bei der Vergabe von Bauleistungen
- das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen (VHB 2017 – Stand 2019)
und
- das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B-StB)
an.
Nach dem 1. Hinweis auf den Erlass des BMBau vom 19. November 1990, BF 2 - 01082 – 001, geändert durch Einführungserlass VOB 2002, VHB 2002, 2. Änderungsverordnung VgV vom 19. Februar 2003 ist das Vergabehandbuch für die „Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes“ (VHB) in gleicher Weise auch für die Baumaßnahmen des Landes Brandenburg anzuwenden.
Den Kommunen im Land Brandenburg wird nach Anhang Nr. 8 des Rundschreibens zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 26. August 2019; Gesch.Z.: 31-313-35 die Nutzung des Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes für die Durchführung kommunaler Beschaffungsmaßnahmen lediglich empfohlen.
Formularservice für die Nutzer, insbesondere kommunale Vergabestellen
Zur Weitergabe an solche Nutzer, die das VHB 2017 (Stand 2019) verwenden, stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) des Landes Brandenburg die Textdateien zur Verfügung. Nach der Abgabe einer schriftlichen Erklärung über die Einhaltung gewisser Nutzungsbeschränkungen, werden die Dateien in komprimierter Form den brandenburgischen Öffentlichen Auftraggebern als E-Mail-Anhang übersandt. Die Erklärung zur Urheberrechtsanerkennung finden Sie links im Downloadbereich. Bitte senden Sie diese an auftragswesen [at] mwae.brandenburg.de (auftragswesen[at]mwaek[dot]brandenburg[dot]de).
Fachinformation Bundesbau
Die Fachinformation Bundesbau stellt auf Initiative des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des BMWSB umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes zur Verfügung.
Leitfaden Nachhaltiges Bauen
Zum 1. Januar 2020 wurde der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (aktualisierte Auflage Januar 2019) für Hochbaumaßnahmen des Landes verbindlich eingeführt. Das Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB) wird schrittweise realisiert.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat die aktualisierte Richtlinie „Brandenburgische Richtlinie für die Durchführung von Landesbaumaßnahmen (BbgRLBau) vom 16. September 2022 im Amtsblatt für Brandenburg (ABl./22, [Nr. 49S], S. 980–3) veröffentlicht. Diese neue Richtlinie enthält den überarbeiteten Abschnitt „K3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ und gibt ausführliche Hinweise zu den entsprechenden Vorgaben.
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen erläutert allgemeingültige Grundsätze und Methoden für das nachhaltige Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben von Gebäuden und Liegenschaften, und dient als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Liegenschaften.
Das BNB definiert die anzuwendende Nachweismethodik nach transparenten Regeln und objektiven Methoden. Mit den Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstäben im BNB wird die Erfüllung der Anforderungen des Leitfadens mess- und darstellbar.
Aktualisierungen werden über das Informationsportal des BMWSB www.nachhaltigesbauen.de veröffentlicht.