Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe von Liefer- und Dienstleistungen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. Juni 2022 Praxishinweise zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe von Liefer- und Dienstleistungen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine veröffentlicht.

Das Rundschreiben beinhaltet Hinweise zur Vereinbarung von Preisgleitklauseln in neuen und laufenden Vergaben sowie zu den Instrumenten der Vertragsanpassung und erläutert das Verhältnis zur Auftragsänderung gemäß § 132 GWB.

Das BMWK weist in seinem Rundschreiben einleitend unter anderem darauf hin, dass die Auslegungshinweise im Einzelfall sowohl bei bereits bestehenden Verträgen als auch bei anstehenden und laufenden Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungen einbezogen werden können. Dabei prüft jede Vergabestelle dokumentiert im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts, was auf Grundlage des Haushaltsrechts (wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung) und des Vergaberechts eigenverantwortlich umsetzbar ist.

 

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022