Europäische Kommission schränkt Beteiligung chinesischer Unternehmen bei öffentlicher Beschaffung von Medizinprodukten ein
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 vom 19. Juni 2025 hat die Europäische Kommission beschlossen, chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen im Bereich von Medizinprodukten ab einem Wert von mehr als 5 Millionen. Euro ohne Mehrwertsteuer auszuschließen. Dies ist die erste Anwendung des neuen Instruments zum internationalen Beschaffungswesen (IPI).
Künftig dürfen bei erfolgreichen Angeboten höchstens 50 Prozent der Bestandteile aus China stammen. Betroffen sind Medizinprodukte aller Art der CPV-Codes 33100000-1 bis 33199000-1, etwa Beatmungsgeräte, Röntgengeräte, Sterilisationsausrüstung sowie Rollstühle und Verbandsmaterialien wie Pflaster. Ausnahmen gelten nur, wenn keine Alternativanbieter verfügbar sind. So wird sichergestellt, dass die Versorgung mit wichtigen Medizinprodukten in der EU nicht gefährdet wird.
Die Maßnahme reagiert auf die langjährige Praxis Chinas, EU-Unternehmen und in der EU hergestellte Medizinprodukte bei öffentlichen Aufträgen im Medizinbereich auszuschließen. Ein Bericht der EU-Kommission zeigt, dass 87 Prozent der chinesischen Aufträge für Medizinprodukte diskriminierende Hindernisse für europäische Anbieter enthalten. Dieser Bericht war das Ergebnis der ersten Untersuchung der Kommission im Rahmen der IPI-Verordnung, die am 24. April 2024 eingeleitet wurde.
Die Europäische Kommission verfolgt weiterhin einen Dialog mit China, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Bis konkrete Verbesserungen vorliegen, schützt die neue Regelung die Interessen europäischer Anbieter und sorgt für einen fairen Wettbewerb.
Letzte Aktualisierung: 27.08.2025