Präqualifizierung – weniger Bürokratie mehr Chancen

Die Präqualifizierung ist eine effiziente Entbürokratisierungsmaßnahme, denn die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Beurteilung eines Unternehmens, ob es die grundsätzlichen Anforderungen an die Eignung in einem Vergabeverfahren erfüllt, reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen (Bieter) und Auftraggeber.

Unternehmen, die in ein Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen werden möchten, müssen sich zunächst an eine zugelassene Präqualifizierungsstelle wenden. Diese Stelle prüft die für eine Präqualifizierung des Unternehmens im Einzelnen vorgesehenen Eignungsnachweise. Im Falle einer erfolgreichen Präqualifizierung müssen präqualifizierte Unternehmen diese Eignungsnachweise in Vergabeverfahren nicht jedes Mal von Neuem zusammenstellen und einreichen, sondern lediglich den entsprechenden Code bzw. die Registrierungsnummer der Präqualifizierung mit dem Angebot einreichen.

Auch für den Auftraggeber verringert sich mit einer Präqualifizierung der mit der Prüfung der im Vergabeverfahren einzureichenden Nachweise einhergehende Aufwand. Die Präqualifizierung prüft dabei nur die grundsätzliche Eignung, auftragsspezifische Anforderungen können Auftraggeber weiterhin ergänzend fordern.

Im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen (VgV und UVgO) und der Bauleistungen (VOB/A) wird die Präqualifizierung für Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.

Alle Präqualifikationsverfahren sind kostenpflichtig. Die ausgestellten Zertifikate haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Prüfung und Verlängerung erforderlich, um die Präqualifikation weiterhin aufrechtzuerhalten.

Präqualifizierung im Amtlichen Verzeichnis (AVPQ) und Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) – Entlastung im Vergabeverfahren durch smarte Präqualifizierung

Im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen profitieren Unternehmen und Freiberufler von der zentralen Erfassung im Amtlichen Verzeichnis (AVPQ), das von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geführt wird. Das Präqualifizierungsverfahren als solches ist dezentral organisiert und wird durch die jeweiligen Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen (PQ-Stelle) der einzelnen Bundesländer durchgeführt.

Durch die gesetzlichen Vorgaben (§ 48 Abs. 8 VgV und § 35 Abs. 6 UVgO) sind Nachweise, die mittels eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, verbindlich anzuerkennen. Das heißt: Unternehmen, die einmal präqualifiziert sind, sparen sich die Einreichung einzelner Nachweise bei jedem Vergabeverfahren und können so schneller und unkomplizierter an Vergabeverfahren teilnehmen. Natürlich bleibt es den Unternehmen überlassen, bei Bedarf auch weiterhin einzelne Nachweise vorzulegen – doch der Zertifikatsnachweis mit Zugangscode vereinfacht die Angebotsabgabe spürbar.

Darüber hinaus bietet die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. mit dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Lieferungen und Leistungen, Bauleistungen und freiberufliche Leistungen (ULV) eine weitere smarte Lösung für Unternehmen.

Das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) als „Sammlung von Eignungsnachweisen“ nach § 6 der Brandenburgische Vergabegesetz-Durchführungsverordnung (BbgVergGDV) anerkannte Verzeichnis bündelt die Eignungsnachweise zentral und elektronisch – das sorgt für Transparenz und reduziert den Verwaltungsaufwand ebenfalls erheblich. Denn Vergabestellen dürfen die im ULV hinterlegten Nachweis gem. § 6 Abs. 4 BbgVergGDV nicht erneut anfordern. 

Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, sollten unabhängig von ihrer Präqualifizierung darauf achten, ihre eingereichten Erklärungen und Nachweise den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechend stets aktuell zu halten.

Wir empfehlen Unternehmen, die Vorteile der Präqualifizierung und der Verzeichnisse AVPQ und ULV zu nutzen, um sich als zuverlässige Bieter im Vergabeverfahren zu positionieren und ihre Chancen auf Aufträge zu erhöhen.

Präqualifizierung für Bauleistungen – Bürokratieabbau mit System

Wer sich erfolgreich an öffentlichen Bauaufträgen beteiligen möchte, kann sich viel Zeit und Aufwand sparen. Mit einer Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) weisen Unternehmen ihre Eignung gem. § 6b /§ 6b EU VOB/A schnell, unkompliziert und digital nach.

Das Land Brandenburg ist durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) als Mitglied vertreten.

Die Eintragung erfolgt über eine der fünf zugelassenen Präqualifizierungsstellen und wird in der zentralen Online-Datenbank (PQ-VOB) veröffentlicht. Einmal gelistet, können sich an öffentlichen Bauaufträgen interessierte Unternehmen bei Vergabeverfahren auf ihre PQ-Nummer berufen – als effiziente Alternative zur wiederholten Vorlage von Eignungsunterlagen. 

Für Bundesaufträge teilweise Voraussetzung:

Bei bestimmten Maßnahmen des Bundes (z. B. Bundeshochbau durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17. Januar 2008 - B 15 - 0 1082 - 102/11, Bundesfernstraßenbau durch ein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 9/2008 vom 2. Juni 2008, Bundeswasserstraßenbau) ist die PQ-Listung seit 1. Oktober 2008 sogar verpflichtend, sofern es sich um Freihändige Vergaben oder Beschränkte Ausschreibungen handelt. 

Für Landesvergaben freiwillig, aber vorteilhaft:

Für Landesaufträge gibt es keine vergleichbare Pflicht. Grundsätzlich bleibt es jedem Unternehmen selbst überlassen, statt einer Listung in jedem Vergabeverfahren der Vergabestellen des Landes weiterhin die geforderten Einzelnachweise vorzulegen. Die Präqualifizierung bietet jedoch den Vorteil, dass sie Vertrauen beim Auftraggeber schafft und Vergabeverfahren beschleunigt.