Seit dem 1. Dezember 2024: Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist gestartet

Mit der am 3. Oktober 2024 in Kraft getretenen Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WirtschaftsIdentifikationsnummer-Verordnung –WIdV) wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer zum 24. Oktober 2024 eingeführt und ein Zeitrahmen für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer festgelegt.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen zugewiesen werden soll. Rechtsgrundlage ist § 139c der Abgabenordnung.

Ziel der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten (Basisregister) beim statistischen Bundesamt gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Zuteilung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern.

Wirtschaftlich Tätigen, denen bis 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz zugeteilt wurde, erhalten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Wirtschaftlich Tätigen die umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, denen bis zum 30. November 2024 keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, erhalten ab dem 1. Dezember 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Hierfür muss ein Benutzerkonto auf der Kommunikationsplattform der Finanzbehörden (ELSTER) eingerichtet werden.
Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer ab 1. Juli 2025 zugeteilt.

 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb sowie für jede Betriebstätte um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt werden, sodass die Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten des wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden können. Der ersten wirtschaftlichen Tätigkeit des wirtschaftlich Tätigen, dem ersten Betrieb oder der ersten Betriebstätte wird vom Bundeszentralamt für Steuern hierbei das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Jeder weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit, jedem weiteren Betrieb sowie jeder weiteren Betriebstätte des wirtschaftlich Tätigen ordnet das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde fortlaufend ein eigenes Unterscheidungsmerkmal zu.

Die Unterscheidungsmerkmale werden ab 1. März 2026 zugeordnet.

 

Der Vergabemarktplatz beinhaltet die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer im Rahmen der Bekanntmachung von EU-weiten Vergabeverfahren bereits seit Einführung der eForms Formulare im Oktober 2023. Aktuell wird noch die Angabe einer anderen eindeutigen Identifikationsnummer für Auftraggeber und Unternehmen (z. B. die Leitweg-ID, Umsatzsteuer-ID oder die Handelsregisternummer) empfohlen.

 

Letzte Aktualisierung: 16.12.2024