Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges laufen zum 30. Juni 2023 aus

Die im März 2022 vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen, überarbeiteten und zuletzt im Dezember 2022 verlängerten Sonderregelungen laufen zum 30. Juni 2023 aus.

Das BMWSB und das BMDV haben mit Erlass / Rundschreiben vom 20. Juni 2023 bekannt gegeben, dass die im Jahr 2022 eingeführten Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht erneut verlängert werden und damit ab dem 1. Juli 2023 wieder die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie 225 des VHB bzw. des HVA B-StB zur Vereinbarungen von Stoffpreisgleitklauseln gelten.

Damit verbunden geben das BMWSB und das BMDV jeweils Hinweise zu den Möglichkeiten, die Formblätter 225a beziehungsweise 141a / 145a und die entsprechenden Hinweisblätter in bestimmten Fällen weiter zu nutzen, sowie weitere Hinweise zu laufenden Vergabeverfahren wie auch zu bestehenden Verträgen.  

 

Letzte Aktualisierung: 30.06.2023