Vertragsinhalte festlegen, die das Vergabegesetz erfordert / Formulare

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 13. April 2021 hat sich das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ab 1. Mai 2021 von 10,85 Euro auf 13,00 Euro erhöht. Die bisherige Regelung zur automatischen Erhöhung des Mindestentgeltes entsprechend dem Bundes-Mindestlohn ist entfallen.

Bitte achten Sie im Rahmen der Vorbereitung Ihres Vergabeverfahrens darauf, dass gemäß § 6 Abs. 2 BbgVergG ein Auftrag nur an Bieter vergeben wird, die sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen.

Die Verwendung des Formulars Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel (Formular 5.2 EU/5.2) stellt sicher, dass sich das Mindestentgelt nach dem BbgVergG während des laufenden Vertrages automatisch erhöht. Die Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nach Maßgabe der Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel erstattet.

Vereinbarung erforderlich!

Der Weg, wie die Mindestanforderungen an öffentliche Aufträge nach dem BbgVergG in die Beschaffungspraxis umgesetzt werden, ist nicht der Gesetzesbefehl an die Auftragnehmer, sondern die Verpflichtung der Auftraggeber zur Vereinbarung der Anforderungen des Gesetzes mit dem Auftragnehmer.

Vergabeunterlagen zusammenstellen.

Um Vertragsinhalt zu werden ist bei der an den Vergabe- und Vertragsordnungen orientierten Vorgehensweise aus: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - Angebot des Bieters -  Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber durch die Mitteilung über den Zuschlag an den Auftragnehmer, erforderlich, dass die Vergabeunterlagen die Erklärungen enthalten, die als Willenserklärung des Bieters vom Auftraggeber angenommen werden.

Diese Erklärungen sind Bestandteil der Formularsammlungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren zum Vergabehandbuch des Landes Brandenburg. Mit der Beifügung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots legt der Auftraggeber fest, welche Bestandteile das Angebot haben muss, um vollständig zu sein.

Die Brandenburgische Landesregierung hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 festgelegt, dass die Auftraggeber der Landesverwaltung ab sofort Lohngleit- und Preisanpassungsklauseln in ihre Verträge aufzunehmen haben. Um den Vergabestellen die Arbeit zu erleichtern, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) eine Mustervereinbarung zu Lohngleit- und Preisanpassungsklauseln entworfen. Dieses Muster kann nach den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Die Vereinbarung ist ebenfalls Bestandteil der Formularsammlungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren zum Vergabehandbuch des Landes Brandenburg.

Die Verpflichtung gilt nicht für kommunale Auftraggeber. Insofern obliegt es den kommunalen Auftraggebern, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sie entsprechende Klauseln zum Vertragsgegenstand machen wollen.

Die aktuell angepassten Formulare zum BbgVergG finden Sie hier.

Anmerkungen zu den Formularen:

Alle Formulare geben grundsätzlich nur den verbindlichen Mindestinhalt wieder. Diese sind so weit wie möglich zu verwenden. Ergänzungen oder formale Änderungen sind entsprechend den organisatorischen und fachlichen Besonderheiten des Beschaffungsvorgangs durch die Beschaffungsstellen zulässig bzw. im Einzelfall auch zwingend. Für Kommunen können außerdem Anpassungen in den rechtlichen Grundlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Formulare. Diese können sich auch kurzfristig inhaltlich ändern.

Das MWAE des Landes Brandenburg hat die Formulare mit großer Sorgfalt erstellt und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden, und die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit.

Aus der praktischen Anwendung resultierende Anregungen und Hinweise zu den Formularen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren können gerne an die E-Mail-Adresse auftragswesen [at] mwae.brandenburg.de gerichtet werden.