Vertragsinhalte festlegen, die das Vergabegesetz erfordert / Formulare

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 13. April 2021 hat sich das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ab 1. Mai 2021 von 10,85 Euro auf 13,00 Euro erhöht. 

ACHTUNG!

Bitte beachten Sie, dass Teil 3 des BbgVergG (Mindestentgelt) insgesamt ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung findet, weil der Bundes-Mindestlohn ab diesem Zeitpunkt auf 13,90 Euro angehoben wird und er damit das brandenburgische Vergabemindestentgelt übersteigt, § 6 Abs. 1 BbgVergG.

Solange das der Fall ist, wird für diesen Zeitraum auch keine Kostenerstattung an die Kommunen erfolgen, § 13 Abs. 2 BbgVergG. Gleichwohl bleibt das BbgVergG in diesem Zeitraum auch weiterhin gültig. 

Im Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung des brandenburgischen Vergabemindestentgelts auf 15,00 Euro vereinbart. Der diesbezügliche Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Mit Inkrafttreten einer Erhöhung des Mindestentgelts nach dem BbgVergG über den Bundes-Mindestlohn werden die in Teil 3 des Gesetzes enthaltenen Verpflichtungen jedoch wieder aufleben, ebenso wie die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 1 BbgVergG.

Vor diesem Hintergrund wird daher dringend empfohlen, in den Vergabeverfahren auch weiterhin die spezifischen Formulare zum BbgVergG abzufordern, damit im Falle einer Erhöhung des brandenburgischen Vergabemindestentgelts über den Bundes-Mindestlohn ersterer dann auch in bereits laufenden Verträgen Anwendung finden kann. 

Zu Ihrer Unterstützung wurden die Formulare 5.2 (EU) (Muster Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel), 5.3 (EU) (Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG) und 5.4 (EU) (Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG) an einigen Stellen diesbezüglich angepasst.

 

Ob sich eine Erhöhung des brandenburgischen Vergabemindestentgelts auf bereits laufende Verträge auswirkt, hängt vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. 

Die Verwendung des Formulars Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel (Formular 5.2 EU/5.2) stellt sicher, dass sich das Mindestentgelt nach dem BbgVergG während des laufenden Vertrages automatisch erhöht. Die Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nach Maßgabe der Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel erstattet.

Vereinbarung erforderlich!

Der Weg, wie die Mindestanforderungen an öffentliche Aufträge nach dem BbgVergG in die Beschaffungspraxis umgesetzt werden, ist nicht der Gesetzesbefehl an die Auftragnehmer, sondern die Verpflichtung der Auftraggeber zur Vereinbarung der Anforderungen des Gesetzes mit dem Auftragnehmer.

Vergabeunterlagen zusammenstellen.

Um Vertragsinhalt zu werden ist bei der an den Vergabe- und Vertragsordnungen orientierten Vorgehensweise aus: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - Angebot des Bieters -  Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber durch die Mitteilung über den Zuschlag an den Auftragnehmer, erforderlich, dass die Vergabeunterlagen die Erklärungen enthalten, die als Willenserklärung des Bieters vom Auftraggeber angenommen werden.

Diese Erklärungen sind Bestandteil der Formularsammlungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren zum Vergabehandbuch des Landes Brandenburg. Mit der Beifügung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots legt der Auftraggeber fest, welche Bestandteile das Angebot haben muss, um vollständig zu sein.

Die Brandenburgische Landesregierung hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 festgelegt, dass die Auftraggeber der Landesverwaltung ab sofort Lohngleit- und Preisanpassungsklauseln in ihre Verträge aufzunehmen haben. Um den Vergabestellen die Arbeit zu erleichtern, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) eine Mustervereinbarung zu Lohngleit- und Preisanpassungsklauseln entworfen. Dieses Muster kann nach den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Die Vereinbarung ist ebenfalls Bestandteil der Formularsammlungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren zum Vergabehandbuch des Landes Brandenburg.

Die Verpflichtung gilt nicht für kommunale Auftraggeber. Insofern obliegt es den kommunalen Auftraggebern, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sie entsprechende Klauseln zum Vertragsgegenstand machen wollen.

Die aktuell angepassten Formulare zum BbgVergG finden Sie hier.

Anmerkungen zu den Formularen:

Alle Formulare geben grundsätzlich nur den verbindlichen Mindestinhalt wieder. Diese sind so weit wie möglich zu verwenden. Ergänzungen oder formale Änderungen sind entsprechend den organisatorischen und fachlichen Besonderheiten des Beschaffungsvorgangs durch die Beschaffungsstellen zulässig bzw. im Einzelfall auch zwingend. Für Kommunen können außerdem Anpassungen in den rechtlichen Grundlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie den jeweiligen Stand der Formulare. Diese können sich auch kurzfristig inhaltlich ändern.

Das MWAEK des Landes Brandenburg hat die Formulare mit großer Sorgfalt erstellt und ist darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden, und die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit.

Aus der praktischen Anwendung resultierende Anregungen und Hinweise zu den Formularen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren können gerne an die E-Mail-Adresse auftragswesen [at] mwae.brandenburg.de (auftragswesen[at]mwaek[dot]brandenburg[dot]de) gerichtet werden.