Achtung! Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind EU-rechtswidrig

Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) entschieden, dass die Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit einem Informationsschreiben vom 4. Juli 2019 darauf hingewiesen, dass öffentliche Stellen in Deutschland aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts ab sofort verpflichtet sind, diese für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden.

Daher darf beispielsweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen Angeboten der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Нöchsthonorarsätze der HOAI liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 08.07.2019