ACHTUNG neuer Vergabemindestlohn ab dem 1. Januar 2021
Die Verordnung beinhaltet die Anpassung des Mindestentgelts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes auf 10,85 Euro je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2021. Sie soll in den nächsten Tagen im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht werden.
Letzte Aktualisierung: 27.11.2020