ACHTUNG neuer Vergabemindestlohn ab dem 1. Januar 2021

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) bereitet derzeit eine Verordnung über die Festlegung des Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz vor.

Die Verordnung beinhaltet die Anpassung des Mindestentgelts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes auf 10,85 Euro je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2021. Sie soll in den nächsten Tagen im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht werden.

 

Letzte Aktualisierung: 27.11.2020