BMWi gibt Hinweise zum Umgang mit pandemiebedingten Mehrkosten im Rahmen von Reinigungsdienstleistungen

Das BMWi hat am 4. November 2020 ein Rundschreiben mit erläuternden Hinweisen zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten bei öffentlichen Aufträgen für Reinigungsdienstleistungen herausgegeben.

Die Hinweise gelten für Fälle, in denen der öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine Vorkehrungen zur Kalkulation pandemiebedingter Kosten getroffen hat. Sie beziehen sich sowohl auf bestehende Verträge als auch laufende bzw. zukünftige Vergabeverfahren.

Für zukünftige Vergabeverfahren hat das BMWi seinen Hinweisen ein Formblatt für die Erstattung von Mehrkosten für zusätzliche Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden, beigefügt.

 

Letzte Aktualisierung: 09.11.2020