BMWi veröffentlicht verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
Die verbindlichen Handlungsleitlinien treten ab dem 14. Juli 2020 in Kraft und sind bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Sie gelten nur für diejenigen Stellen, die an § 55 BHO gebunden sind. Den vollständigen Text der verbindlichen Handlungsleitlinien finden Sie hier.
Letzte Aktualisierung: 15.07.2020