Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht Erlass mit Hinweisen zur Anwendung der HOAI
Der EuGH hatte mit Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) entschieden, dass die Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen Europarecht verstoßen (siehe auch Beitrag unter Aktuelles hierzu). Das BMI hat nun mit Erlass vom 5. August 2019 Hinweise zur Anwendung der HOAI veröffentlicht, die für die Übergangszeit bis zu einer Anpassung der HOAI an die Vorgaben des EuGH ein unionsrechtskonformes Verwaltungshandeln sicherstellen sollen. Das BMI hat in diesem Zusammenhang übergangsweise auch Anpassungen der Richtlinien für die Durchführung für die Bauaufgaben des Bundes (RBBau) vorgenommen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Erlass in der rechten Spalte mit den dazugehörigen Anlagen 1-3.
Aktuelle Muster zu den RBBau werden auf Fachinformation Bundesbau bereitgestellt.
Letzte Aktualisierung: 12.11.2019