Die eForms sind seit 25. Oktober 2023 verpflichtend!

Seit dem 25. Oktober 2023 ist die Verwendung von eForms für die Erstellung von Bekanntmachungen in EU-weiten Vergabeverfahren verpflichtend.

Mit den eForms werden die bisherigen EU-Standardformulare abgelöst. Zukünftig werden Bekanntmachungen nicht mehr in abgeschlossenen Formularen, sondern aus einer Kombination verschiedener Datenfelder in elektronischen Formularen, den eForms erstellt. Alle öffentlichen Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich müssen dann auch im neuen eForms-DE Standard auf einem neuen Übermittlungsweg – über den Datenservice Öffentlicher Einkauf – an das Amtsblatt der EU (TED) übermittelt werden. Eine direkte Übermittlung an TED ist seit dem 25. Oktober 2023 nicht mehr möglich.

Achtung Hinweis!

Bei EU-weiten Vergabeverfahren wird in den neuen eForms die Angabe der Identifikationsnummer der zuständigen Vergabekammer abgefragt. Hier ist mangels eigener Identifikationsnummer der Vergabekammer die Telefonnummer einzutragen. Diese ist mit Präfix (t:), Vorwahl, ohne Sonderzeichen und ohne Leerzeichen, anzugeben. Für das Land Brandenburg bedeutet dies die Eingabe: t:03318661719.

Die Umstellung auf die eForms hat umfangreiche technische Anpassungen auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg notwendig gemacht, die mit einem Update auf die eForms-Version realisiert werden sollen.  

Sollte es während der Umstellungsphase zu Fragen oder Problemen in den Anwendungen des Vergabemarktplatzes kommen, wenden Sie sich bitte unbedingt direkt an support[at]cosinex.de (support[at]cosinex[dot]de)

Cosinex als technischer Betreiber des Vergabemarktplatzes bildet den Zeitraum der Umstellung wie folgt ab:

Zeitraum der Umstellung

Die Stichtags-Regelung zum 25. Oktober 2023 hat auch Auswirkungen auf die Verfahren innerhalb der Systeme und den Veröffentlichungszeitpunkt für Verfahren nach dem alten Format:

Eine Veröffentlichung von Projekträumen mit den alten EU-Formularen muss bis zum 24. Oktober 2023 erfolgen. Wenn das nicht zu schaffen ist, muss nach dem Update ein neuer Projektraum angelegt und die Inhalte müssen anhand der neuen eForms-DE Struktur befüllt werden.

Hinweise zu neuen EU-Verfahren

Insbesondere für die Übergangszeit empfiehlt der Betreiber des Vergabemarktplatzes Folgendes:

5 Takeaways

Weitere ausführliche Informationen und Hinweise zum Umstellungsprozess sowie zum Übergang von den alten EU-Bekanntmachungen zu neuen eForms-DE Bekanntmachungen im Vergabemarktplatz werden im Service- und Support-Center der Firma Cosinex bereitgestellt.

 

Letzte Aktualisierung: 26.10.2023