Die für den Bundeshochbau und den Verkehrswegebau zuständigen Bundesministerien veröffentlichen Praxishinweise zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs
Die Praxishinweise gelten seit ihrer Bekanntgabe am 25. März 2022 und sind befristet bis zum 30. Juni 2022.
Sie beinhalten Aussagen für eine Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel sowie Hinweise im Umgang mit neuen und laufenden Vergabeverfahren sowie mit bestehenden Verträgen in Fällen von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs.
Letzte Aktualisierung: 10.05.2022