E-Rechnung: Übergangslösung aufgrund der Corona-Krise

Der Erlass zur Umsetzung der E-Rechnung vom 15. April 2020 beinhaltet auch eine Übergangslösung zur Weiterverarbeitung der E-Rechnung.

Da aufgrund der aktuellen Corona-Krise vorerst noch keine Weiterverarbeitung der E-Rechnung innerhalb von EL.ZA ermöglicht werden kann, ist nach Ziffer 3.1.1 des Erlasses folgende Übergangslösung zugelassen:

Mit der eingegangenen E-Rechnung wird eine visualisierte Darstellung (HTML) mitgeliefert, die ausgedruckt werden kann. Dieser Papierausdruck kann als Hilfsmittel für die weitere Bearbeitung genutzt werden. Das Original ist und bleibt allerdings der XML-Datensatz, der zwingend entsprechend Nummer 6 der Anlage 32a zu VV Nr.6 zu den §§ 70 bis 72 und 75 bis 80 LHO (revisionssicher) aufzubewahren ist.

Die Auszahlungsanordnung wird wie bisher behandelt (Ausdruck und Zeichnung) und anschließend mit dem Papierausdruck, der als Hilfsmittel genutzt wird, gemeinsam in einer sogenannten Hybridakte aufbewahrt.

Zur Vervollständigung der elektronischen Akte wird empfohlen, die ausgedruckte und gezeichnete Auszahlungsanordnung einzuscannen und in elektronischer Form in den EL.ZA-Geschäftsgang zu übernehmen.

 

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020