Einführung des Best-Bieter-Prinzips im Land Branden-burg
Das Land Brandenburg führt mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zu LHO) zum 13. August 2026 das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben für die Landesverwaltung ein.
Auch die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) wurde durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) entsprechend angepasst und um das Best-Bieter-Prinzip ergänzt. Die geänderte KomHKV ist am 25. August 2026 in Kraft getreten.
Die Neuregelung gilt damit sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen.
Das neu eingeführte Best-Bieter-Prinzip verringert den bürokratischen Aufwand sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber und trägt so auch zur Beschleunigung von Vergabeverfahren bei. Unternehmen müssen Eignungsnachweise regelmäßig erst dann vorlegen, wenn sie für den Zuschlag in Betracht kommen. Für die übrigen Unternehmen entfällt damit die Notwendigkeit, bereits im laufenden Vergabeverfahren umfangreiche Eignungsunterlagen einzureichen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können von den vereinfachten Anforderungen und dem erleichterten Zugang zu öffentlichen Aufträgen profitieren. Gleichzeitig reduziert sich der Prüfaufwand für die Vergabestellen.
Letzte Aktualisierung: 25.08.2026