Erhöhung des Vergabemindestentgeltes

Das brandenburgische Vergabemindestentgelt von derzeit 10,50 Euro erhöht sich zum 1. Januar 2020 auf 10,68 Euro.

Am 30. April 2019 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht. Danach wird das Mindestentgelt von derzeit 10,50 Euro fortan mit dem Prozentsatz erhöht, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) des Bundes erhöht.

Somit wird das Mindestentgelt ab 1. Januar 2020 von 10,50 Euro auf 10,68 Euro angehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Vergabeportal im Bereich Brandenburgisches Vergabegesetz.

 

Letzte Aktualisierung: 29.11.2019