***ERINNERUNG*** Meldung zur Vergabestatistik nicht vergessen – Meldepflicht gilt auch in der Unterschwelle!

Überschreitet der Auftragswert (netto) 25.000 Euro, sind Auftraggeber nach Maßgabe der Vergabestatistikverordnung verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung festgelegte Daten zu Vergabeverfahren zur Vergabestatistik zu übermitteln.

Für die Meldung steht im Vergabemarktplatz das Modul „Vergabestatistik“ zur Verfügung. Für eine fristgerechte Meldung wird dringend empfohlen, die Meldung direkt nach Zuschlagserteilung und Abschluss des Projektes auf dem Vergabemarktplatz anzulegen und zu übermitteln. So ist sichergestellt, dass keine Meldung zur Vergabestatistik vergessen wird. 

Da die Meldung direkt aus dem Vergabemarktplatz übermittelt werden kann, sollte für die Durchführung von Vergabeverfahren der Einfachheit halber der Vergabemarktplatz genutzt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für solche Vergabeverfahren, die ausnahmsweise nichtöffentlich durchgeführt werden.

Anderenfalls muss die Meldung zur Vergabestatistik für jedes Vergabeverfahren nach der Zuschlagserteilung manuell über ein Onlineformular bei Destatis abgegeben werden und könnte somit auch schnell in Vergessenheit geraten.

Für die Meldung muss der Auftraggeber im Vorfeld eine oder mehrere Berichtsstellen festlegen, die sich bereits bei Destatis registriert haben muss. Eine Registrierung ist über das Informationsportal des Statistischen Bundesamtes möglich.

Hilfestellung

Im Service- und Support-Center für den Vergabemarktplatz steht neben der Anwenderdokumentation auch ein Video-Tutorial für die Nutzung der Schnittstelle zur Vergabestatistik zur Verfügung.

Auch die Versionshinweise VMP ab Version 8.5 im Service- und Support-Center geben Hinweise zur Umsetzung der elektronischen Vergabestatistik mit Hilfe des Vergabemarktplatzes.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik „Elektronische Vergabestatistik“.

Letzte Aktualisierung: 16.05.2024