Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu vergaberechtlichen Fragen im Baubereich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie am 27. März 2020 einen Erlass versandt. Der Erlass beinhaltet Hinweise zu vergaberechtlichen Fragen im Baubereich, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auftreten können.

Das BMI äußert sich in dem Erlass zu der Möglichkeit der Wahl des Verhandlungsverfahrens und der freihändigen Vergabe aufgrund besonderer Dringlichkeit. Die bereits durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Rundschreiben vom 19. März 2020 gegebenen Hinweise, sollen für Bauaufträge, die der Eindämmung der COVID-19-Pandemie dienen, gelten. Die Informationen zum Rundschreiben des BMWi vom 19. März 2020 finden Sie in dem gesonderten Beitrag auf der Seite „Aktuelles im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“.

Neben Hinweisen zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, gibt das BMI im Erlass ebenso Informationen zur Vorlage aktueller Bescheinigungen wie z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, zum Umgang mit Angebots- und Vertragsfristen, dem Eröffnungstermin gem. § 14 a VOB/A sowie zu Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19 Problematik.

Die unter Ziffer IV des Erlasses erwähnte, vorübergehende Ergänzung der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen wurde am 27. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zusätzlich stellt das BMI für neu abzuschließende Verträge ein Hinweisblatt für den Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung.

Den Erlass, das Hinweisblatt und die Ergänzung der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen finden Sie im Downloadbereich.

 

Letzte Aktualisierung: 14.04.2020