Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes

Das BMI hat am 17. Juni 2020 einen Erlass zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes sowie ein neues Formblatt „COVID-19-bedingte Mehrkosten“ herausgegeben.

Nach dem Erlass des BMI vom 17. Juni 2020 werden die den Auftragnehmer treffenden pandemiebedingten zusätzlichen Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang zur Baustelle stehen, kostenmäßig als Maßnahme im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 VOB/B angesehen. Daraus folgt eine kostenmäßige Beteiligung des öffentlichen Bauherren Bund an den pandemiebedingten Zusatzkosten der Auftragnehmer. 

Für Bauverträge, die aufgrund künftiger Vergabeverfahren abgeschlossen werden, stellt das BMI das neues Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes zur Verfügung. Das Formblatt enthält eine abschließende Aufzählung erstattungsfähiger Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie Hinweise zur Nachweiserbringung der entstandenen zusätzlichen Kosten. Diese werden nicht über die Preise, sondern auf Nachweis erstattet.

Weitergehende Hinweise zu laufenden Vergabeverfahren sowie zu bestehenden Bauverträgen sind dem Erlass zu entnehmen.

Der Erlass tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

 

Letzte Aktualisierung: 29.06.2020