Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa (MdFE) zur Umsetzung der E-Rechnung im Land Brandenburg

Der Erlass zur Umsetzung der E-Rechnung wurde am 15. April 2020 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Er ist mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft getreten.

Mit diesem einführenden Erlass wird das einheitliche Vorgehen - insbesondere - der unmittelbaren Landesverwaltung Brandenburgs, die das Standardverfahren des Landes für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nutzt, für die Verarbeitung von gemäß § 4 Absatz 2 ERechV übermittelten elektronischen Rechnungen geregelt.

Bis das hauseigene EL.DOK den Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben der unmittelbaren Landesverwaltung jeweils zur Verfügung steht, wird zur Entgegennahme eingehender Rechnungen die Variante EL.ZA als landeseinheitlicher Standard durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) bereitgestellt. In EL.ZA werden künftig alle erforderlichen Schritte der Rechnungsbearbeitung (z. B. rechnerische und sachliche Prüfung, Anordnungserstellung, Anordnungsfreigabe) entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) medienbruchfrei abgebildet.

Übergangslösung aufgrund der Corona-Krise

Da aufgrund der aktuellen Corona-Krise vorerst noch keine Weiterverarbeitung der E-Rechnung innerhalb von EL.ZA ermöglicht werden kann, ist nach Ziffer 3.1.1 des Erlasses folgende Übergangslösung zugelassen:

Mit der eingegangenen E-Rechnung wird eine visualisierte Darstellung (HTML) mitgeliefert, die ausgedruckt werden kann. Dieser Papierausdruck kann als Hilfsmittel für die weitere Bearbeitung genutzt werden. Das Original ist und bleibt allerdings der XML-Datensatz, der zwingend entsprechend Nummer 6 der Anlage 32a zu VV Nr.6 zu den §§ 70 bis 72 und 75 bis 80 LHO (revisionssicher) aufzubewahren ist.

Die Auszahlungsanordnung wird wie bisher behandelt (Ausdruck und Zeichnung) und anschließend mit dem Papierausdruck, der als Hilfsmittel genutzt wird, gemeinsam in einer sogenannten Hybridakte aufbewahrt.

Zur Vervollständigung der elektronischen Akte wird empfohlen, die ausgedruckte und gezeichnete Auszahlungsanordnung einzuscannen und in elektronischer Form in den EL.ZA-Geschäftsgang zu übernehmen.

 

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020