Kein Losverfahren mehr bei nichtoffenen Planungswettbewerben

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat auf Grundlage eines Erlasses vom 22. September 2025 Änderungen in der Durchführung von Planungswettbewerben bekanntgegeben. 

Diese Änderungen betreffen das Verfahren im Nichtoffenen Wettbewerb nach § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), das in der Vergangenheit die Vorauswahl von Teilnehmenden und ein Losverfahren vorsah.

Hintergrund der Neuerung ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die das bisherige Losverfahren als Benachteiligung der nicht vorausgewählten Bewerber ansieht und als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot wertet. Um einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland vorzubeugen, hat das BMWSB nun beschlossen, dass künftig auf das Losverfahren zu verzichten ist, sofern Teilnehmende bereits im Vorfeld des Wettbewerbs ausgewählt wurden.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei Nichtoffenen Wettbewerben, bei welchen dem eigentlichen Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet ist und bei denen Auslober eine Vorauswahl geeigneter Teilnehmenden treffen, auf eine spätere Losziehung unter den Bewerbenden verzichtet werden muss. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Bewerbende unter gleichen Bedingungen und ohne Diskriminierung berücksichtigt werden.

Es wird erwartet, dass die Regelungen der RPW 2013 im Rahmen einer geplanten Reform entsprechend angepasst werden. 

 

Letzte Aktualisierung: 08.04.2026