Leitfaden Nachhaltiges Bauen für Hochbaumaßnahmen des Landes verbindlich eingeführt
Das Ministerium der Finanzen hat hierzu am 6. November 2019 im Amtsblatt für Brandenburg einen entsprechenden Erlass - Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes im Zuständigkeitsbereich der Landesbauverwaltung Brandenburg (RLBau BB) - Einführung des inhaltlich neuen Abschnitts „K3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ – mit ausführlichen Hinweisen bekannt gemacht.