Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen: Nutzung bekannter Instrumente zur Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln und Anpassung von Verträgen im Kontext des Nahost-Konflikts

Im März 2022 hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Zusammenhang mit dem Auslaufen von Sonderregelungen zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Hinweise zum künftigen Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Sonderregelungen zu den Stoffpreisgleitklauseln des VHB bzw. des HVA B-StB in bestimmten Fällen weiter genutzt werden können.

Diese Hinweise zur Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln sowie zu Vertragsanpassungen können auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Nahost-Konflikt weiterhin eine Orientierung bieten. Vergabestellen und Unternehmen haben die Möglichkeit, die bekannten Formblätter 225a, sofern kein belastbarer Basiswert 1 vorliegt, sowie 141a / 145a und die zugehörigen Hinweisblätter in laufenden Vergabeverfahren oder bei bestehenden Verträgen einzusetzen, soweit dies zweckmäßig ist.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium hatte seinerzeit Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen im Zusammenhang mit öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gegeben, die weiterhin genutzt werden können. 

Die Dokumente stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

 

Letzte Aktualisierung: 22.05.2026