Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen: Nutzung bekannter Stoffpreisgleitklauseln im Kontext des Nahost-Konflikts

Bereits im März 2022 hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Sonderregelungen zu den Stoffpreisgleitklauseln des VHB bzw. des HVA B-StB in bestimmten Fällen genutzt werden können.

Auch vor dem Hintergrund des aktuellen Nahost-Konflikts können diese bestehenden Instrumente weiterhin eine Orientierung bieten. Unternehmen und Vergabestellen haben die Möglichkeit, die bekannten Formblätter 225a sowie 141a / 145a und die zugehörigen Hinweisblätter in laufenden Vergabeverfahren oder bei bestehenden Verträgen einzusetzen, soweit dies zweckmäßig ist.

 

Letzte Aktualisierung: 20.05.2026