Neue Wertgrenzen für den Landesbereich ab dem 1. Oktober 2020

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) erhöht mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Das MdFE ändert durch Erlass die Verwaltungsvorschriften Nummer 3.1 und 3.2 zu § 55 LHO. Ab dem 1. Oktober 2020 gelten auf Landesebene für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die folgenden neuen Wertgrenzen:

 

 

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe

Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 (VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO)

1.000.000 Euro

100.000 Euro

 

 

 

Beschränkte Ausschreibung

Verhandlungsvergabe mit/ohne Teilnahmewettbewerb

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO            (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO)

100.000 Euro

100.000 Euro

 

Letzte Aktualisierung: 19.08.2020