Präzisierung und Verlängerung der Praxishinweise zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs durch die für den Bundeshochbau und den Verkehrswegebau zuständigen Bundesministerien

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben am 22. Juni 2022 ihre Hinweise zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs jeweils für die Bundesverwaltung und das Auftragswesen im Bereich der Bundesfernstraßen präzisiert und ihre Geltung verlängert.

Die Praxishinweise verändern die Hinweise vom 25. März 2022 und gelten mit sofortiger Wirkung. Die Geltung der so geänderten Hinweise ist befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Die Regelungen beinhalten präzisierte Aussagen für eine Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel sowie Hinweise im Umgang mit neuen und laufenden Vergabeverfahren sowie mit bestehenden Verträgen in Fällen von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs.

Beispielsweise wird nun die Möglichkeit der Erweiterung auf für im Erlass nicht genannte Stoffe eröffnet, ebenso wie die Möglichkeit der Abwägung der Vor- und Nachteile im Einzelfall im Falle einer nachträglichen Einbeziehung / Erweiterung von Stoffpreisgleitklauseln, wie auch eine alternative Möglichkeit zur Berechnung der Stoffpreisgleitklausel.

In diesem Zusammenhang wurden der Erlass des BMWSB vom 21. Mai 2021 sowie das Rundschreiben des BMDV vom 23. Juni 2021 zur Materialengpässen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durch das jeweilige Bundesministerium aufgehoben. 

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022