Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Dringlichkeitsvergaben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich in einem Rundschreiben vom 19. März 2020 zu Dringlichkeitsvergaben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, insbesondere für Leistungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung insgesamt, geäußert.

Die Corona-Pandemie stellt die Mitarbeiter vieler Vergabestellen vor zusätzliche Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für solche, die innerhalb extrem kurzer Fristen versuchen müssen, Leistungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung insgesamt zu beschaffen.

Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das BMWi in einem Rundschreiben vom 19. März 2020 umfassend dargestellt. Darüber hinaus stellt das Rundschreiben fest, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben sowohl im Ober- wie auch Unterschwellenbereich zweifelsohne gegeben sind. Auf weitere Möglichkeiten zur flexiblen Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen weist das Rundschreiben ebenfalls hin. Als Anlage ist dem Rundschreiben eine Mittelung der EU-Kommission von 2015 (seinerzeit zum Thema Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen) beigefügt, in dem die Flexibilität in Notsituationen von Seiten der Kommission dargestellt ist, insb. zur Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.

Zu beachten ist, dass diese Erleichterungen nur für den Fall der Beschaffung von Leistungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung insgesamt anzuwenden ist. Dies ist im Hinblick auf die Rechtssicherheit kurz zu begründen und zu dokumentieren.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2020