Sperrliste ENTWURF

Allgemeine Bekanntmachung nach § 12 Absatz 4 BbgVergG

Hier können Sie prüfen, ob zurzeit Eintragungen in der Liste der Auftragssperren nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vorliegen.

Abfrage nach Eintragungen in der Sperrliste § 12 Abs. 1 BbgVergG

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sofern Sie den CPV-Code der zu beschaffenden Leistung nicht bereits für eine Veröffentlichung festgelegt haben, ermitteln Sie diesen zunächst. Hierfür können Sie auf der Website der EU-Kommission zu den CPV-Codes entweder ein PDF-Dokument oder eine Tabellenkalkulationsdatei öffnen und über die jeweilige Suchfunktion den CPV-Code ermitteln. Dort finden Sie auch eine Anleitung zum Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge sowie weitergehende Informationen zur CPV-Nomenklatur. Falls Sie den CPV-Code bereits mit Veröffentlichung festgelegt haben, suchen Sie diesen aus Ihren Vergabeunterlagen raus.
  2. Überprüfen Sie dann, ob es zu der CPV-Gruppe Eintragungen in der auf dieser Seite abrufbaren Sperrliste gibt. Ist dies der Fall, können dort ggf. auch genauere Angaben zu betroffenen CPV-Codes zu finden sein.
  3. Sind in der Sperrliste keine Angaben enthalten, liegen derzeit keine Eintragungen in der Sperrliste vor. Das Ergebnis kann ausgedruckt und mit Datumsangabe sowie Identifikation des Bearbeiters zum Vorgang genommen werden. Die Dokumentation kann selbstverständlich auch auf andere Weise als durch Ausdruck dieser Website, wie einen Aktenvermerk oder die Auswahl einer vorgedruckten Erklärung in einer Bearbeitungshilfe (Checkliste) oder anderes erfolgen.
  4. Nur in dem Fall, in dem für den betroffenen CPV-Code eine Eintragung vorliegt, muss eine Anfrage mit einer E-Mail an die Listenauskunft erfolgen. Anfragen sind dann zu richten an:

 

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Referat 42 als Informationsstelle

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

listenauskunft [at] mwae.brandenburg.de (listenauskunft[at]mwae[dot]brandenburg[dot]de)

 

Als Betreff tragen Sie bitte - Referat 42 Informationsstelle - ein und bei Bedarf weitere Angaben, die Ihnen die Zuordnung einer Antwort erleichtern.

Teilen Sie bitte die vollständige Bezeichnung der Unternehmen, für die Sie die Auskunft benötigen, mit Anschrift der Niederlassung und, wenn vorhanden, einer Registernummer mit. Für mitunter erforderliche Identitätsnachfragen ist eine Telefonnummer der den Vorgang bei Ihnen bearbeitenden Person hilfreich. Umgekehrt kann die Informationsstelle leider keine telefonischen Auskünfte geben.

Letzte Aktualisierung: 29.10.2020