Update! - Rundschreiben zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge

Die neue Wertgrenze für Direktaufträge im Land Brandenburg übersteigt nunmehr die Anwendungsgrenzen von Rechtsvorschriften auf Bundes- und Landesebene, deren Anwendung bisher zweifelsfrei war, weil die Wertgrenzen für Direktaufträge darunterlagen.

Mit Rundschreiben vom 21. Juli 2025 nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) – im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung – zur Frage der Anwendbarkeit einzelner rechtlicher Vorgaben auf den Direktauftrag Stellung. Das Rundschreiben steht im Downloadbereich zur Verfügung.