VOB/A – 2019 jetzt auch für die Kommunen in Kraft

Für den kommunalen Bereich hat das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg II - 2019, Nr. 66 eine Änderungsverordnung zu § 30 KomHKV bekannt gemacht, die Festlegungen zur Anwendung des ersten Teils der VOB/A – Ausgabe 2019 im kommunalen Bereich enthält. Die Verordnung ist am Tag nach der Verkündung, am 23. August 2019 in Kraft getreten.

Zusätzlich hat das MIK einen neuen Runderlass zur „Kommunalaufsicht im kommunalen Auftragswesen“ (Rderl. 2/2019 vom 26. August 2019) sowie ein neues Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg (Gesch.Z.: 31-313-35 vom 26. August 2019) bekannt gemacht.

 

Letzte Aktualisierung: 14.10.2019