VOB/A 2026: Neue Regeln für EU-weite Bauvergaben

Die Neufassung der VOB/A-EU und VOB/A-VS ist seit dem 8. September 2026 bei EU-weiten Bauvergaben anzuwenden. Damit werden die Vorgaben des Vergabebeschleunigungsgesetzes auch für Bauvergaben umgesetzt.

Die neue VOB/A Ausgabe 2026 gilt seit dem 8. September 2026. Grundlage ist, die am 7. September 2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Änderungsverordnung, mit der die Verweise in VgV und VSVgV auf die neue VOB/A-Fassung umgestellt wurden.

Für EU-weite Bauvergaben bedeutet dies insbesondere: Eigenerklärungen werden zum Regelfall beim Eignungsnachweis, die Regelungen zur Losvergabe und Loslimitierung werden neu geordnet und Energieeffizienz- sowie Barrierefreiheitsanforderungen in der Leistungsbeschreibung verankert. Auch die VOB/A-VS für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauvergaben wird entsprechend angepasst.

 

Letzte Aktualisierung: 08.09.2026