Vorläufige Hinweise für Baumaßnahmen des Bundes zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) wird befristet vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Das BMI gibt im beigefügten Erlass vorläufige Hinweise zum Umgang mit der Umsatzsteuersenkung im Bereich des Bundeshochbaus bei laufenden Verträge sowie neuen Vergabeverfahren.
Letzte Aktualisierung: 03.07.2020