Vorläufige Hinweise für Baumaßnahmen des Bundes zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in einem Erlass vom 29. Juni 2020 vorläufige Hinweise zum Umgang mit veränderten Umsatzsteuersätzen infolge des Zweiten Corona-Steuergesetzes bekannt gemacht.

Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) wird befristet vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Das BMI gibt im beigefügten Erlass vorläufige Hinweise zum Umgang mit der Umsatzsteuersenkung im Bereich des Bundeshochbaus bei laufenden Verträge sowie neuen Vergabeverfahren.

 

Letzte Aktualisierung: 03.07.2020