Nachhaltige Beschaffung 222
In Deutschland alleine geben öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Kommunen jährlich zwischen 260 und 460 Milliarden Euro zur Beschaffung von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen aus.
Grundsätzlich gibt das Vergaberecht nur den Weg vor, auf dem die öffentliche Hand diese Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen einkauft. Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien kann die Vergabe öffentlicher Aufträge gleichzeitig als ein wichtiges Instrument zu Verwirklichung gesellschaftlicher und (wirtschafts-) politischer Ziele eingesetzt werden.
Nach § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge und Rahmen- vereinbarungen unterhalb der EU-Schwellenwerte enthält § 2 der Unter- schwellenvergabeordnung eine Regelung, nach der bei der Vergabe Aspekte der Qualität und Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte Berücksichtigung finden.
Unter dem Begriff "Nachhaltige Beschaffung" versteht man demnach die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen unter der Berücksichtigung strategischer Aspekte aus dem Bereich der Ökonomie, der Ökologie und des Sozialen.
Solche strategischen Aspekte können neben anderen folgende sein:
die Vereinbarung von Mindestarbeitsentgelten wie den brandenburgischen Vergabemindestlohn bei öffentlichen Aufträgen,
die Beschaffung energieeffizienter und ressourcenschonender Produkte und Leistungen,
die Förderung von Frauenarbeitsplätzen,
die Schaffung von Ausbildungsplätzen,
Unterstützung bestimmter Bietergruppen wie
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
oder Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist,
oder Justizvollzugsanstalten
die Einbeziehung von „fair trade“
die Mittelstandsförderung
Brandenburgische Vergabestellen sind gem. der von der Landesregierung am 29. April 2014 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg gehalten ihre Nachfrage stärker auf eine nachhaltige Beschaffung auszurichten. Die öffentliche Beschaffungspraxis soll so dazu beitragen, insbesondere durch verändertes Nachfrageverhalten, nachhaltige Produkte und Märkte zu erschließen und zu stabilisieren.
Die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) stellt hierzu auf einem zentralen Portal Informationen zur nachhaltigen Beschaffung für öffentliche Auftraggeber zur Verfügung. Interessierte können sich auf diesem Portal über das Thema Nachhaltige Beschaffung eingehend informieren. Es stehen unter Anderem Informationen zur nachhaltigen Beschaffung bestimmter Produktgruppen zur Verfügung. Die Produktgruppenblätter beinhalten sowohl die rechtlichen Grundlagen, Praxisbeispiele, Handlungshilfen und Leitfäden als auch Informationen zu entsprechenden Umweltzeichen. Zusätzlich führt die KNB Schulungen und Aufklärungsgespräche durch.
Öffentliche Auftraggeber werden dadurch unterstützt, dass ihnen Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie sich Aspekte der Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren, insbesondere in die Leistungsbeschreibung, der Abfassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien und der Formulierung besonderer Ausführungsbedingungen, integrieren lassen.
Brandenburgische Vergabestellen sind gem. der von der Landesregierung am 29. April 2014 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg gehalten ihre Nachfrage stärker auf eine nachhaltige Beschaffung auszurichten. Die öffentliche Beschaffungspraxis soll so dazu beitragen, insbesondere durch verändertes Nachfrageverhalten, nachhaltige Produkte und Märkte zu erschließen und zu stabilisieren.
Die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) stellt hierzu auf einem zentralen Portal Informationen zur nachhaltigen Beschaffung für öffentliche Auftraggeber zur Verfügung. Interessierte können sich auf diesem Portal über das Thema Nachhaltige Beschaffung eingehend informieren. Es stehen unter Anderem Informationen zur nachhaltigen Beschaffung bestimmter Produktgruppen zur Verfügung. Die Produktgruppenblätter beinhalten sowohl die rechtlichen Grundlagen, Praxisbeispiele, Handlungshilfen und Leitfäden als auch Informationen zu entsprechenden Umweltzeichen. Zusätzlich führt die KNB Schulungen und Aufklärungsgespräche durch.
Öffentliche Auftraggeber werden dadurch unterstützt, dass ihnen Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie sich Aspekte der Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren, insbesondere in die Leistungsbeschreibung, der Abfassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien und
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Für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge und Rahmen- vereinbarungen unterhalb der EU-Schwellenwerte enthält § 2 der Unter- schwellenvergabeordnung eine Regelung, nach der bei der Vergabe Aspekte der Qualität und Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte Berücksichtigung finden.
Unter dem Begriff "Nachhaltige Beschaffung" versteht man demnach die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen unter der Berücksichtigung strategischer Aspekte aus dem Bereich der Ökonomie, der Ökologie und des Sozialen.
Solche strategischen Aspekte können neben anderen folgende sein:
- die Vereinbarung von Mindestarbeitsentgelten wie den brandenburgischen Vergabemindestlohn bei öffentlichen Aufträgen,
- die Beschaffung energieeffizienter und ressourcenschonender Produkte und Leistungen,
- die Förderung von Frauenarbeitsplätzen,
- die Schaffung von Ausbildungsplätzen,
- Unterstützung bestimmter Bietergruppen wie
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- oder Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist,
- oder Justizvollzugsanstalten
- die Einbeziehung von „fair trade“
- die Mittelstandsförderung
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