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Neue Pflichten für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
Am 15. Juni 2021 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive – CVD) sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften in Kraft.